Garantieerklärung

(1) Garantiegeber und Art der Garantie

Die Wagner System GmbH, Tullastr. 19, D - 77933 Lahr, („WAGNER“), gewährt Verbrauchern bei privater Nutzung ihrer Produkte nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen eine freiwillige Beschaffenheitsgarantie.

WAGNER garantiert, dass das Produkt zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer frei von Material- und Produktionsfehlern ist.

Bei dieser Garantie handelt es sich nicht um eine Haltbarkeitsgarantie. WAGNER übernimmt insbesondere keine Garantie dafür, dass das Produkt während eines bestimmten Zeitraums eine bestimmte Beschaffenheit behält oder während dieses Zeitraums frei von Verschleiß, Alterung oder sonstigen durch Gebrauch, äußere Einflüsse oder Zeitablauf entstehenden Veränderungen bleibt.

(2) Garantiefrist

Ansprüche aus dieser Beschaffenheitsgarantie können grundsätzlich innerhalb von 24 Monaten ab Kaufdatum geltend gemacht werden.

Für einzelne Produkte kann eine längere Frist zur Geltendmachung von Garantieansprüchen gelten, sofern dies für das betreffende Produkt ausdrücklich angegeben wird.

Die vorgenannten Fristen bestimmen ausschließlich den Zeitraum, innerhalb dessen Ansprüche aus dieser Beschaffenheitsgarantie geltend gemacht werden können. Sie stellen keine Zusage dar, dass das Produkt während dieses Zeitraums eine bestimmte Beschaffenheit behält.

Für die Inanspruchnahme der Garantie ist der Original-Kaufbeleg oder ein anderer geeigneter Nachweis über den Kauf und das Kaufdatum vorzulegen.

(3) Voraussetzungen der Garantie

Die Garantie gilt ausschließlich bei ordnungs- und sachgemäßer Verwendung des Produkts entsprechend seiner vorgesehenen Verwendung und unter Beachtung der dem Produkt beigefügten Montage-, Bedienungs- und Sicherheitshinweise.

(4) Umfang der Beschaffenheitsgarantie

Die Garantie umfasst Material- und Produktionsfehler, deren Ursache bereits zum Zeitpunkt der Übergabe des Produkts an den Käufer vorhanden war.

Ein Garantieanspruch besteht nicht allein deshalb, weil innerhalb der in Ziffer (2) genannten Frist ein Mangel, eine Beschädigung oder eine Beeinträchtigung des Produkts festgestellt wird.

Entscheidend für einen Anspruch aus dieser Garantie ist vielmehr, dass die Ursache des beanstandeten Material- oder Produktionsfehlers bereits zum Zeitpunkt der Übergabe des Produkts vorhanden war.

(5) Nicht von der Garantie erfasste Schäden und Veränderungen

Nicht von der Beschaffenheitsgarantie umfasst sind insbesondere Schäden, Mängel oder Veränderungen, die erst nach Übergabe des Produkts entstanden sind, insbesondere durch:

  • normalen oder gebrauchsbedingten Verschleiß
  • natürliche Alterung oder Materialveränderung
  • unsachgemäße, zweckwidrige oder missbräuchliche Verwendung
  • Überlastung des Produkts
  • Nichtbeachtung von Montage-, Bedienungs- oder Sicherheitshinweisen
  • unsachgemäße Montage
  • Gewaltanwendung, Sturz, Stoß oder sonstige mechanische Einwirkungen
  • eigenmächtige Veränderungen, Reparaturen oder Reparaturversuche
  • ungeeignete Reinigungs- oder Pflegemittel
  • Hitze, Kälte, Feuchtigkeit, Nässe, UV-Strahlung oder sonstige Umwelteinflüsse, soweit das Produkt nicht ausdrücklich für eine entsprechende Verwendung vorgesehen ist

(6) Prüfung des Garantieanspruchs

Zur Prüfung eines Garantieanspruchs ist der beanstandete Material- oder Produktionsfehler zu beschreiben. WAGNER kann hierzu geeignete Nachweise, insbesondere Fotos des Produkts, Angaben zur Verwendung und – soweit für die Prüfung erforderlich und zumutbar – die Einsendung des beanstandeten Produkts verlangen.

Die Prüfung dient der Feststellung, ob ein von dieser Beschaffenheitsgarantie erfasster Material- oder Produktionsfehler vorliegt.

(7) Garantieleistung

Liegt ein von dieser Beschaffenheitsgarantie erfasster Material- oder Produktionsfehler vor, erbringt WAGNER nach eigener Wahl eine der folgenden Garantieleistungen:

  • kostenfreie Reparatur des Produkts oder
  • kostenfreien Austausch des Produkts gegen ein gleichwertiges Produkt

Ist das betreffende Produkt nicht mehr verfügbar, kann WAGNER ein technisch und qualitativ vergleichbares Produkt als Ersatz zur Verfügung stellen.

Durch eine Reparatur oder einen Austausch beginnt die Frist gemäß Ziffer (2) nicht erneut.

(8) Geltendmachung der Garantie

Garantieansprüche sind innerhalb der in Ziffer (2) genannten Frist unter Angabe des beanstandeten Fehlers und unter Vorlage des Kaufnachweises geltend zu machen bei:

Wagner System GmbH
Tullastr. 19
D - 77933 Lahr

E-Mail: info@wagner-system.de

(9) Räumlicher Geltungsbereich

Diese Garantie gilt für Produkte, die innerhalb Europas erworben wurden.

(10) Gesetzliche Rechte des Verbrauchers

Diese Garantie ist eine freiwillige Leistung von WAGNER und besteht zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten des Verbrauchers bei Mängeln.

Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bei Mängeln gegenüber dem Verkäufer, insbesondere die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, können unentgeltlich in Anspruch genommen werden und werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt.

Die Inanspruchnahme dieser gesetzlichen Rechte ist unabhängig davon möglich, ob die Voraussetzungen dieser Garantie vorliegen.